Kanton Glarus: Regierungsrat will Gefahrenkartenkommission schaffen

Die Erarbeitung und Änderung von Gefahrenkarten soll künftig breiter abgestützt werden.

Anstelle der Abteilung Wald und Naturgefahren soll eine Gefahrenkartenkommission zuständig sein. Der Regierungsrat schickt die entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.

Die Vernehmlassungsvorlage von Landrat Fridolin Luchsinger und Mitunterzeichnenden zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald geht zurück auf ein durch den Landrat überwiesenes Postulat. Es wurde zum Anlass genommen, die Zuständigkeiten und Prozessabläufe zur Erarbeitung, zur Änderung und zum Erlass von Gefahrenkarten auf Gesetzes- und Verordnungsstufe neu festzulegen. Mit der Änderung soll die Grundlage für die Schaffung einer Gefahrenkartenkommission (GKK) geschaffen werden. Die GKK soll anstelle der heute zuständigen Abteilung Wald und Naturgefahren über die Erarbeitung neuer und die Änderung bestehender Gefahrenkarten beschliessen.

Gefahrenkarten zeigen Risiken auf

Die Gefahrenkarten zeigen auf, wo Siedlungen und Verkehrswege durch Hochwasser, Rutschungen, Murgänge, Sturzprozesse und Lawinen bedroht sind. Sie geben zudem Auskunft über die zu erwartenden Intensitäten und die Wahrscheinlichkeit, mit der das Ereignis eintreten kann. Die Gefahrenkarten des Kantons Glarus wurden in den Jahren 2009–2016 erstellt.

Breitere Abstützung des Prozesses

Mit der Schaffung einer GKK will der Regierungsrat den Prozess der Erarbeitung und Änderung von Gefahrenkarten breiter abstützen. Die GKK soll sich aus neun Mitgliedern aus Kanton und Gemeinden zusammensetzen. Die GKK wird einberufen, wenn eine Gefahrenkarte neu erarbeitet oder geändert werden soll.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 2. Juli 2024. Die Unterlagen sind in der auf der Website des Departements Bau und Umwelt publiziert.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus






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