Ostschweiz

Schweiz: Rückruf von Wärmeflasche "Sensly Bouillotte" wegen Phthalaten

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Kantonalen Laboratorium des Kantons Basel-Stadt ruft Maxi Bazar die Wärmeflasche "Sensly Bouillotte" zurück. Das Produkt enthält Phthalate, die negative Auswirkungen auf die Fortpflanzung haben können. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen das Produkt ab sofort nicht mehr verwenden und erhalten gegen Vorweisen des Kassenbons den Kaufpreis zurückerstattet.

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Schweiz: Drei Kindersitze im Test durchgefallen – TCS warnt vor Sicherheitsrisiken

Beim jüngsten Kindersitztest des TCS wurden 17 Modelle getestet. Fünf Kindersitze haben die Experten überzeugt und wurden mit dem Prädikat "sehr empfehlenswert" ausgezeichnet. Bei drei Modellen rät der TCS entschieden vom Kauf ab. Vor jenen beiden Kindersitzen mit Sicherheitsmängeln wurde schon am 1. Oktober gewarnt, ein weiteres Modell ist nicht empfehlenswert, weil der PFAS-Anteil sehr hoch ist.

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Verkehrssicherheit beginnt bei Erwachsenen – Verantwortung für Kinder im Strassenverkehr

Kinder sind neugierig, spontan und voller Bewegungsdrang – Eigenschaften, die im Strassenverkehr schnell zur Gefahr werden können. Sie sind keine kleinen Erwachsenen, sondern lernen erst mit der Zeit, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Umso wichtiger ist es, dass Erwachsene ihre Verantwortung wahrnehmen. Sichere Strassen für Kinder entstehen vor allem durch vorausschauendes Verhalten der Erwachsenen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, warum Vorbildverhalten, Rücksicht und Achtsamkeit entscheidend sind und wie Erwachsene im Alltag konkret zur Sicherheit von Kindern auf Schweizer Strassen beitragen können.

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Appenzell I.Rh. AI: Bäume und Hecken entlang von Strassen bis 6. November schneiden

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von an Strassen angrenzenden Grundstücken werden angehalten, Bäume, Hecken und Sträucher auf ihrem Grund bis 6. November 2025 zurückzuschneiden. Gestützt auf Art. 41 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetz vom 26. April 1998 (StrG, GS 725.00) und auf Art. 21 der Strassenverordnung vom 30. November 1998 (StrV, GS 725.010) sind entsprechende Massnahmen erforderlich.

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