Kirchlindach BE: Neubrügg für Fussgänger offen – Velos nur schiebend erlaubt
Die Neubrügg zwischen Kirchlindach und dem Berner Neufeldquartier ist ab heute um 16 Uhr für Fussgängerinnen und Fussgänger wieder offen.
Velos dürfen über die Brücke geschoben werden. Die über 500 Jahre alte Holzbrücke musste im Juli aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Autofahrende nutzen weiterhin die ausgeschilderten Umleitungen über die Halenbrücke.
Die Gesamtsanierung der Neubrügg ist ab 2027 geplant. Das Tiefbauamt hat eine provisorische Lösung umgesetzt, damit Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende die Neubrügg über die Aare ab heute um 16 Uhr (29. August 2025) wieder überqueren können. Velos dürfen über die Brücke geschoben werden, es gilt jedoch ein Fahrverbot. Seitlich montierte Schutzgitter beschränken den Durchgang auf rund 1,5 Meter. Reiterinnen und Reiter dürfen die Brücke mit ihren Pferden nicht passieren.
Parallel läuft bereits die Materialbeschaffung für die mittelfristige Sicherung der Brücke. Diese Massnahmen werden ab Dezember 2025 umgesetzt. Damit werden die Fussgängerinnen und Fussgänger und der Veloverkehr die Brücke bis zur Gesamtsanierung wieder komfortabler nutzen können.
Für den motorisierten Verkehr bleibt die Neubrügg weiterhin gesperrt. Autofahrende nutzen die Umleitung über Halenbrücke – Bernstrasse – Stuckishausstrasse.
Schäden an der Holzkonstruktion erfordern eine aufwändige Gesamtsanierung
Im Zusammenhang mit der geplanten Gesamtsanierung hatte eine vertiefte Untersuchung der Substanz und Tragstruktur im Juli 2025 ergeben, dass mehrere Träger der Neubrügg durch Feuchtigkeit und Belastung stark geschwächt sind und ersetzt werden müssen.
Für die Sanierung der Tragstruktur ist eine detaillierte Vorplanung nötig. In enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege sowie Expertinnen und Experten aus dem Holz- und Brückenbau arbeitet das Tiefbauamt des Kantons Bern an einem technisch und organisatorisch komplexen Sanierungsplan. Das Tiefbauamt strebt den Start der Gesamtsanierung für 2027 an. Ob die Brücke künftig auch vom motorisierten Verkehr wieder genutzt werden kann, wird im Rahmen der weiteren Projektplanung geprüft.
Älteste Holzbrücke im Kanton Bern
Die im Jahr 1534/35 erbaute Neubrügg ist die älteste erhaltene Holzbrücke im Kanton Bern. Als Objekt von nationaler Bedeutung ist sie im Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz gelistet und steht als Schweizer Kulturgut unter Denkmalschutz.
Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Bern