Kanton BE: Sicherheitskommission unterstützt Gesetze zum Bevölkerungs- und Zivilschutz

Die Sicherheitskommission (SiK) des Grossen Rates begrüsst die beiden neuen kantonalen Gesetze zum Bevölkerungsschutz und zum Zivilschutz.

Die neu vorgesehenen obligatorischen Informationsveranstaltungen für Schweizerinnen und niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer waren jedoch umstritten. Ebenfalls Ja sagt die Kommission zum Kredit für die Containeranlage im Regionalgefängnis Burgdorf und zur Vereinbarung zur Harmonisierung der Strafjustiz.

Das Kantonale Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG) wird an die neuen rechtlichen Bestimmungen des Bundes angepasst. Die Regelungen sind neu auf zwei Gesetze aufgeteilt worden. Die Sicherheitskommission (SiK) des Grossen Rates unterstützt die beiden Gesetze. Das neue Kantonale Bevölkerungsschutzgesetz (KBSG) und das neue Kantonale Zivilschutzgesetz (KZSG) sind klarer im Aufbau und schaffen gute Voraussetzungen, um die aktuellen und künftigen Herausforderungen zu bewältigen. Das KBSG stärkt die Handlungsfähigkeit der Behörden in Krisensituationen, um unter anderem die wichtigsten Leistungen der Kantonsverwaltung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Politik auch im Ereignis- oder Krisenfall aufrechterhalten zu können.

Knappe Kommissionsmehrheit unterstützt obligatorische Informationsveranstaltungen

Aufgrund der Vernehmlassung wurden obligatorische Informationsveranstaltungen für Frauen und niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer in die Vorlage aufgenommen. Als Vorbild diente dabei der Kanton Aargau. Die hauptsächlich abendlichen Veranstaltungen müssen in der Regel im 23. Altersjahr besucht werden. Sie sollen die Teilnehmenden für das Thema der öffentlichen Sicherheit und des Bevölkerungsschutzes sensibilisieren und sie über die Partnerinnen und Partner des Bevölkerungsschutzes (Feuerwehr, Zivilschutz, Sanität etc.) informieren. Die Teilnehmenden sollen damit informiert und motiviert werden, sich gegebenenfalls freiwillig in diesen Organisationen zu engagieren.

Eine knappe Mehrheit der Kommission begrüsst diese Veranstaltungen, weil mehrere Parteien das Anliegen eingebracht haben. Zudem könne den tiefen Beständen in den Zivilschutzorganisationen entgegengewirkt werden, und die Gleichstellung und Integration würden gefördert. Schliesslich solle das Engagement für die Zivilgesellschaft vom Staat aktiv eingefordert werden. Somit stimme auch das Kosten-Nutzenverhältnis.

Der Kommissionsminderheit fehlen hingegen die genauen Ziele der Veranstaltungen. Zudem dürfe gemäss Bundesgesetzgebung keine Rekrutierung stattfinden, und der Stellenaufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Schliesslich solle man zuerst die Erfahrungen aus dem Kanton Aargau abwarten und andere Möglichkeiten zur Sensibilisierung und Information prüfen.

Sollte sich der Grosse Rat für die obligatorischen Informationsveranstaltungen aussprechen, fordert eine knappe Mehrheit der SiK die Erhöhung der Busse beim Fernbleiben von 300 bis 600 Franken. Dies entgegen dem Antrag des Regierungsrats, der im Wiederholungsfall eine Busse von bis zu 300 Franken vorsieht. Gemäss der Kommissionsmehrheit sind spürbare Bussen wirksamer. Für die Minderheit sind Bussen bei Informationsveranstaltungen grundsätzlich fehl am Platz.

Weiter fordert die Kommission eine Präzisierung der Bestimmung zum Einbezug des Parlaments in Krisensituationen. So soll die Finanzkommission des Grossen Rates bei dringlichen Ausgabenbeschlüssen nicht nur informiert, sondern im Vorfeld dazu konsultiert werden.

SiK befürwortet Kredit für Containeranlage im Regionalgefängnis Burgdorf

Das neue kantonale Informatiksystem für das Finanz- und Rechnungswesen hat das Busseninkasso bei der Justiz, der Steuerverwaltung und den Betreibungsämtern verzögert. Das führte schliesslich zu einem Stau beim Umwandeln von nicht bezahlten Bussen in Ersatzfreiheitsstrafen. Deshalb sollen im Regionalgefängnis Burgdorf als Sofortmassnahme Container für zusätzliche Haftplätze in Betrieb genommen werden. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Kredit von 5,57 Millionen Franken. Wegen der rechtlichen Gleichbehandlung kommt es für die Kommission nicht in Frage, allfällige Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund der Verzögerungen verjähren zu lassen oder zu erlassen. Daneben wurden diverse andere Möglichkeiten des Vollzugs geprüft, die jedoch gesetzlich oder organisatorisch nicht durchführbar sind. Deshalb unterstützt die SiK den Kredit. Sie beantragt dem Grossen Rat jedoch zwei Auflagen. Der Regierungsrat soll sich dafür einsetzen, dass für Personen im allgemeinen Justizvollzug vermehrt alternative Vollzugsformen, z.B. durch elektronische Fussfesseln, angewendet werden. Das soll die Zahl der benötigten Haftplätze möglichst tief halten. Ausserdem soll der Regierungsrat die finanziellen Verantwortlichkeiten rund um die Probleme bei der Einführung des Informatiksystems klären. Das gilt insbesondere auch für den Softwareanbieter.

Ja zur Vereinbarung zur Harmonisierung der Strafjustiz

Die SiK beantragt dem Grossen Rat, der Vereinbarung zur Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz zuzustimmen. Die Vereinbarung soll die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund in Bezug auf die Herausforderungen der digitalen Transformation regeln. Eine Änderung verlangt die Kommission bei der Vertretung des Kantons. Dort soll neben einem Mitglied des Regierungsrates auch ein Mitglied der Justizverwaltungsleitung Einsitz nehmen. Die Vereinbarung sieht diese Möglichkeit vor. Für die SiK ist es wichtig, dass alle betroffenen Stellen des Kantons ihre Anliegen in den Versammlungen einbringen können.

Weitere Geschäfte für die Herbstsession

Schliesslich hat die Kommission den Kredit für wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds an herausragende Baudenkmäler, den Beitrag aus dem Sportfonds für die Boulder- und Kletterhalle in Ostermundigen und den Bericht der Geschäftsprüfungskommission der interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch vorberaten und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Symbolbild © Viktorija Reuta – shutterstock.com






    So wird Ihr Zuhause noch sicherer

    Ob in Bern, Zürich, Luzern, Basel, St.Gallen oder anderswo in der ganzen Schweiz: Fragen Sie jetzt Ihre kostenlose Sicherheitsberatung an!

    Loading...


    Ihre Daten werden sorgsam behandelt und für die Kontaktaufnahme mit Ihnen zwecks Vereinbarung Ihrer kostenlosen Sicherheitsberatung verwendet.