17 Oktober 2018

Stadt SH: Mann bei Bootsunfall verstorben – bedingte Geldstrafe für Bootsführer

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat das Verfahren gegen den Bootsführer wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Am 18. Juli 2017, um ca. 23.50 Uhr, kenterte auf dem Rhein in Schaffhausen bei einem Anlegemanöver ein mit 8 Personen besetztes Motorboot, worauf es einem 54-jährigen Passagier nicht gelang, sich ans Ufer zu retten.

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