Liechtenstein

Vernehmlassung zur Senkung der Entschädigung für Schwerverkehrsabgabe eröffnet

Der Bundesrat hat am 14. August 2024 beschlossen, die Vernehmlassung zur Senkung der Entschädigung der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein für den Vollzug der Schwerverkehrsabgabe zu eröffnen. Mit der LSVA lll werden die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein ab dem Jahr 2026 von verschiedenen Vollzugsaufgaben der LSVA-Erhebung entlastet. Deshalb soll künftig auch deren Entschädigung durch den Bund reduziert werden. Die Vernehmlassung zur Anpassung der entsprechenden Verordnung dauert bis zum 15. November 2024.

Weiterlesen